Stellungnahme zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes
Auch wenn man einen Prozess nicht gerne verliert: Es war richtig, den ersten Anwendungsfall des so genannten Konnexitätsprinzips überprüfen zu lassen.
Die vom Land gewährten Sach- und Personalkostenpauschalen sind für uns nicht auskömmlich. Für die Jahre 2008 und 2009 bedeutet das für den LWL kein prognostiziertes, sondern ein tatsächliches Defizit von knapp 1,8 Millionen Euro. Unsere Berechnungen für die kommenden Jahre zeigen, dass das Gesamtdefizit bis 2013 voraussichtlich auf fast 9,4 Millionen Euro anwachsen wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber einen weiten Auslegungs- und Prognosespielraum hat. Einen Verstoß gegen die Landesverfassung hat das Gericht verneint. Diese Entscheidung ist zu respektieren.
Für den Bereich der Versorgungsverwaltung einschließlich des Sozialen Entschädigungsrechts muss die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Oktober 2010 einen ersten Evaluationsbericht erstatten. Auf dieser Grundlage wird dann der Belastungsausgleich anzupassen sein, wenn die Annahmen der ursprünglichen Kostenprognose unzutreffend waren.
Wir haben deshalb die Hoffnung, dass das Urteil Auswirkungen auf die Evaluation des Belastungsausgleichs haben wird. Insofern müssen wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und genau auswerten. Auch der Innenminister hatte im Anschluss an die mündliche Verhandlung erklärt, dass die Entscheidung sorgfältig ausgewertet werden müsse und die erforderlichen Schritte in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie dann vorzubereiten sind."
Quelle: Pressemeldung Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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